Taxi Wilhelmi GmbH


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Ihre Rechte

Werbung am / im Taxi > Kundenbetreuung

Der Fahrgast hat ein Recht auf:

  • ein intaktes und sauberes Fahrzeug


  • Einsicht in die Betriebsordnung, den Stadtplan, das Straßenverzeichnis und den gültigen Taxitarif


  • eine(n) gepflege(n), besonnene(n), rücksichtsvolle(n) Lenker/in


  • freie Wahl des Fahrzeuges auf den Standplätzen


  • ein rauchfreies Fahrzeug. (Dem Lenker ist es untersagt, während der Beförderung von Fahrgästen zu rauchen)


  • das Fenster und Schiebedach zu schließen/öffnen sofern die Gesundheit des(r) Lenkers(in) nicht beeinträchtigt wird


  • den Genuss von Zigaretten in dem von ihm besetzten Taxi, sofern es nicht von außen deutlich als "Nichtraucher Taxi" gekennzeichnet ist


  • den kürzest möglichen Weg zum Fahrziel


  • Herausgabe des Wechselgeldes auf einen 50€ Geldschein


  • alleinige Benutzung des von ihm beauftragten Taxis


  • freie Sicht auf den Fahrpreisanzeiger


  • eine ordnungsgemäße Rechnung


  • Beförderung, außer betrunkene Personen oder Personen mit ansteckenden Krankheiten. Personen die erkennbar gefährliche Gegenstände (z.B. Waffen) oder Stoffe bei sich haben (ausg.: Polizei etc.), Personen die den Lenker beschimpfen, im Fahrzeug randalieren oder das Fahrzeug beschmutzen oder beschädigen, Personen die im Fahrzeug rauchen obwohl es von außen deutlich als "Nichtraucher Taxi" gekennzeichnet ist


  • Beförderung von Tieren, sofern diese nicht bösartig oder beschmutzt sind und nicht auf den Sitzplätzen untergebracht werden. Hunde müssen einen Maulkorb tragen.


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